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Wichtige Information des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln durch die zuständigen Behörden

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Das Gebührenverzeichnis für Tierheilpraktiker
Das Gebührenverzeichnis für Tierheilpraktiker gibt die über Umfragen ermittelten niedrigsten und höchsten Beträge für erbrachte Leistungen wider. Es ist nicht vergleichbar mit den Gebührenordnungen der Ärzte, Tierärzte und Zahnärzte. Diese werden von der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Bundesarbeitsminister für alle erarbeitet, beschlossen und haben gesetzlichen Charakter, sind deshalb bindend für alle Ärzte, Tierärzte und Zahnärzte.

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